Betriebliche
Erste-Hilfe

Auf der Arbeit? Immer Sicher!

Erste Hilfe gehört für viele nicht zum Alltag und steht selten im Mittelpunkt des Interesses. Oft wird sie als Pflicht wahrgenommen, obwohl sie im Ernstfall entscheidend sein kann. Genau deshalb ist es wichtig, Mitarbeitende nicht nur zu schulen, sondern ihnen Sicherheit im Handeln zu vermitteln.

Arbeitsunfälle und medizinische Notfälle passieren häufig schneller, als man erwartet – auch in vermeintlich sicheren Arbeitsumgebungen. Ein Sturz, eine Schnittverletzung oder ein plötzlicher Kreislaufzusammenbruch können jederzeit auftreten. Gut ausgebildete betriebliche Ersthelfer sorgen dafür, dass im Notfall sofort richtig gehandelt wird.


Wichtig: Kostenzusage vor der Schulung erforderlich (BG/UK)

Sollte die BG Nahrungsmittel, die Unfallkasse Nord oder die BG für Gesundheit und Wohlfahrt (BGW) für die Kostenübernahme Ihrer Mitarbeitenden zuständig sein, müssen Sie vor der Schulung eine Kostenzusage bei der jeweiligen Stelle einholen.

  • BG Nahrung
  • Unfallkasse Nord
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW)

Hinweis: Ohne vorliegende Kostenzusage kann eine Kostenübernahme ggf. nicht erfolgen.