Sollte die BG Nahrungsmittel, die Unfallkasse Nord oder die BG für Gesundheit und Wohlfahrt (BGW) für die Kostenübernahme Ihrer Mitarbeitenden zuständig sein, müssen Sie vor der Schulung eine Kostenzusage bei der jeweiligen Stelle einholen.
- BG Nahrung
- Unfallkasse Nord
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW)
Hinweis: Ohne vorliegende Kostenzusage kann eine Kostenübernahme ggf. nicht erfolgen.




